Verdienstkreuz
Ritter II
Ritter I
Komtur
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Ritter II
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Fotos
Urkunden

Beschreibung der Urkunde

Die Verleihungsurkunden (Decrete) wurden als Doppelblatt in der Größe von ca. 35 x 22 cm bis 1911 in einer grünen Mappe (Größe 23 x 35,5 cm) ausgegeben. Nur die Vorderseite der Urkunde ist beschriftet.

Von oben nach unten auf der Urkunde befindet sich folgendes:

-Im oberen Teil der Urkunde befindet sich der
Name des Königs .
Wir (Name des Regenten), von Gottes Gnaden König von Sachsen etc. Etc. Etc.
haben uns bewogen gefunden,...

-Danach folgt der Tittel,
Beruf und der Name des Beliehenden. Bei
Zivilpersonen wurde neben dem Namen der Beruf auch der Wohnort angeeben.
Bei Militärpersonen, der Dienstgrad, Dienststellung und Einheit.

-In nächsten Abschnitt findet man die
Klassenbezeichnung des Orden. Bis
ca.1900 wurde dieser Bereich handschriftlich ausgefüllt.

-Danach folgt: "zu dessen Urkund ist das
gegenwärtige Decre t ausgefertigt,
von Uns eigenhändig unterzeichnet und mit Unserem königlichen Siegel
versehen worden."

-Danach folgt das Verleihungsdatum.

-Das sogenannte
Blindprägesiegel (Siegel des Königs) befindet sich in
der unteren linken Ecke der Urkunde. Es besteht aus einem sächsischen
Wappen und hat einen Durchmesser zwischen 69 und 76 mm.

-Unterschriften: Die
obere Unterschrift ist die des jeweiligen Königs. Danach
folgt die des Ordenskanzler, die untere Unterschrift ist vom jeweiligen
Ordensekretär.
Die Verleihungsdecrete wurden bis zum Jahre 1907 durch den König
persönlich unterzeichnet.
Ist die Unterschrift des Königs ein Faksimilestempel, besteht die Unterschrift
des Ordenskanzler und die des Ordensekretär auch aus einen Fasimilestempel.

-In der unteren linken unteren Ecke befand sich bis ca.1893 folgender Text:
Decret über die Verleihung ", handgeschrieben die Ordensklasse , Tittel und
Name. Bis ca. 1900 wird nur noch das Wort „
Decret " verwendet.